Sicherheit
Gefährdete Verbraucher: Da Snuzzza für Kleinkinder bestimmt ist, unterliegt es aufgrund der gefährdeten Bevölkerungsgruppen (Kinder) einer verstärkten Kontrolle.
Verpflichtungen & Risikobewertung
Risikoanalyse: Wir führen Risikobewertungen für Snuzzza durch, die Folgendes berücksichtigen:
- Materialien, Design und Herstellungsmethoden
- Potenzieller Missbrauch (z. B. Verwechslung mit einem Spielzeug oder unsachgemäße Verwendung durch Betreuungspersonen)
- Alterseignung, Sicherheitswarnungen und Anweisungen
Anwendbare Normen: Wenn es keine spezifische EN- oder ISO-Norm für Babyhängematten gibt, sollten wir einschlägige Produktsicherheitsnormen oder bewährte Praktiken für Schlaf- oder Tragesysteme für Kinder auswählen.
Anforderungen an die technischen Unterlagen
Technische Dokumentation: Wir führen ein technisches Dossier, das die Einhaltung der GPSR für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen von Snuzzza belegt. Einschließlich:
- Detaillierte Produktbeschreibung (Design, Materialien, Verwendungszweck)
- Prüfberichte (Sicherheit, Entflammbarkeit, Festigkeit, usw.)
- Dokumentation der Risikoanalyse
- Etiketten, Anweisungen, Warnhinweise
- Angaben zur Rückverfolgbarkeit (Chargen-/Seriennummern, Lieferanteninformationen)
Aktualisierungen: Wir halten die Datei auf dem neuesten Stand, wenn sich Produktänderungen ergeben (z. B. neue Materialien oder überarbeitete Konstruktionen).
Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit
- Produkt-Identifizierung: Typ, Charge oder Seriennummer
- Name und Adresse des Herstellers: Wenn Sie sich außerhalb der EU befinden, stellen Sie sicher, dass auch die Angaben zum EU-Bevollmächtigten erscheinen.
- Anweisungen und Warnhinweise: Gebrauchsanweisungen in den relevanten EU-Sprachen, mit Schwerpunkt auf der Sicherheit von Kindern
- Elektronische Adresse: Bieten Sie einen direkten Kommunikationsweg (E-Mail oder Website mit Kontaktformular) für Kundenanfragen oder Sicherheitsfragen.
Bevollmächtigter Vertreter & Marktüberwachung
EU-Vertretung: Der Hersteller von Snuzzza ist in der EU ansässig, aber es wurde auch ein bevollmächtigter Vertreter in der EU ernannt, der bei Bedarf Anfragen zur Einhaltung der Vorschriften, Dokumentation und Maßnahmen zur Produktsicherheit bearbeitet.
Bevollmächtigter Vertreter:
Daniel Forsthofer | daniel@tutto.one
Marktüberwachung: Die Behörden können das technische Dossier anfordern oder stichprobenartige Kontrollen durchführen. Die Marke ist bereit, schnell und effektiv zu kooperieren.
Rückrufe & Korrekturmassnahmen
Sicherheitsbenachrichtigungen: Wenn ein Risiko festgestellt wird (z. B. eine Meldung über einen Zwischenfall), müssen wir die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigen, das Safety Business Gateway nutzen und Produktrückrufe oder Korrekturmaßnahmen veranlassen.
Kommunikation mit den Verbrauchern: Rückrufe sollten klare Anweisungen für Kunden und mögliche Rückerstattungen oder Ersatzprodukte enthalten.